Bildrechte in der Schweiz: Urheberrecht, Nutzungsrechte und Bildlizenzen einfach erklärt
- Anita Gerster
- 1. Sept.
- 4 Min. Lesezeit
Ein Leitfaden.
Darf ich ein Foto einfach verwenden, wenn ich es bezahlt habe? Oder: Muss ich den Fotografen wirklich immer nennen? Gerade bei Bildrechten, Nutzungsrechten und Bildlizenzen herrscht oft Unsicherheit.
In diesem Beitrag erkläre ich die wichtigsten Grundlagen – damit Sie Bilder rechtssicher und sorgenfrei einsetzen können.
Urheberrecht vs. Nutzungsrecht: Der wichtigste Unterschied
In der Schweiz gilt:
Das Urheberrecht an einem Foto bleibt immer bei der Fotografin oder dem Fotografen.
Auch wenn eine Firma ein Fotoshooting bezahlt, erhält sie nicht das Urheberrecht, sondern lediglich ein Nutzungsrecht. Dieses regelt:
In welchen Medien die Bilder genutzt werden dürfen (z. B. Website, Social Media, Print),
Wie lange sie verwendet werden dürfen,
Ob die Nutzung exklusiv ist oder nicht.
Pflicht zum Urhebervermerk in der Schweiz
Seit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) im Jahr 2017 ist klar:
Ein Urhebervermerk ist grundsätzlich Pflicht.
Das gilt unabhängig davon, ob die Fotos von Profis oder Privatpersonen stammen.
Nur wenn ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, kann der Vermerk entfallen.
So schreiben Sie den Urhebervermerk korrekt:
Variante 1: Foto: Vorname Nachname
Variante 2: © Vorname Nachname / Firmenname
Variante 3: Foto: Vorname Nachname, Firmenname
Auf Social Media ist es am sichersten, den Urheberhinweis in die Caption zu setzen. Tagging des Accounts ist erlaubt, ersetzt aber den klassischen Vermerk nicht.

Bildlizenzen: Wann und warum man Nutzungsrechte kaufen muss
Fotos sind urheberrechtlich geschützt – und jede kommerzielle Nutzung erfordert eine Bildlizenz.
Bei den meisten Fotoshootings sind die Nutzungsrechte für den Auftraggeber bereits im Preis enthalten. Ich persönlich gewähre meinen Kundinnen und Kunden eine zeitlich unbegrenzte Lizenz für alle Medien.
Anders sieht es aus, wenn Dritte dieselben Fotos verwenden möchten:
Beispiel: Ein Architekturbüro beauftragt ein Fotoshooting. Später möchten auch die Bauunternehmung, die Gemeinde oder ein Möbelhersteller die Fotos nutzen. In diesem Fall müssen weitere Bildlizenzen gekauft werden.
Der ursprüngliche Auftraggeber erhält diese zu einem reduzierten Preis, Drittparteien zahlen den regulären Lizenzpreis.
„Warum nochmals bezahlen?“ – Ein Vergleich aus der Musikindustrie
Viele fragen: „Die Fotos sind doch schon gemacht – weshalb sollen wir nochmals bezahlen?“
Die Antwort: Weil die Nutzung ein eigenes Recht darstellt.
Beispiel Musik: Billie Eilish schrieb den James-Bond-Song und wurde dafür bezahlt. Trotzdem müssen Radios und Streamingdienste jedes Mal Lizenzgebühren bezahlen, wenn sie das Lied spielen.
Genauso verhält es sich mit Fotos: Das Shooting deckt die Erstellung ab – die Nutzung durch Dritte erfordert zusätzliche Lizenzen.

Annex: Urheberrecht ≠ Recht am eigenen Bild
Oft wird das Urheberrecht mit dem „Recht am eigenen Bild“ verwechselt. Dabei handelt es sich um zwei verschiedene Rechte:
Urheberrecht: Schützt die Fotografin / den Fotografen.
Recht am eigenen Bild: Schützt die abgebildete Person.
Das bedeutet: Abgebildete Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen.
Ausnahme: Personen der Zeitgeschichte oder Szenen im öffentlichen Raum, bei denen Einzelpersonen nicht im Vordergrund stehen.
Wichtig: Auch wenn Sie die Bildrechte korrekt erworben haben, müssen Sie sicherstellen, dass die abgebildeten Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sind.
Fazit
Das Urheberrecht bleibt immer bei der Fotografin / dem Fotografen.
Ein Urhebervermerk ist in der Schweiz Pflicht.
Für kommerzielle Nutzung müssen Bildlizenzen gekauft werden.
Das Recht am eigenen Bild ist ein separates Recht und muss zusätzlich beachtet werden.

Worum geht es?
Fotos gehören zu unserem Alltag. Sie sind wertvoll weil sie einfach und direkt kommunizieren, weil sie auch komplexe Sachverhalte greifbar machen und weil sie Emotionalität treffsicher vermitteln können. Zweifellos haben Bilder also einen Wert. Das ist jedoch nicht mehr so selbstverständlich wie es das einst war.
Bilder sind allgegenwärtig. Das Internet gaukelt uns vor, dass Bilder «kostenlos» zu haben sind. In diesem Beitrag geht es nicht um den Preis. Es geht um die Bildrechte, womit jeder Bildbenutzer zu tun hat. Jedes Bild hat mit Bildrechten zu tun. Wer Bilder für eigene oder für fremde Projekte nutzen möchte, tut gut daran diese Bildrechte vor einer Verwendung abzuklären, denn nur so lässt sich sicherstellen, dass bei der Verwendung keine rechtliche Probleme auftauchen.
Der Vergleich zur Musik
Weshalb müssen Sie überhaupt Nutzungsrechte erwerben? Anhand von Filmmusik kann ich das gut illustrieren: Die Macher des James-Bond-Thrillers "Skyfall" beauftragten Adele mit der Produktion des Titelsongs. Dafür wurde ihr ein Honorar ausbezahlt. Der Song hat dem Film einen unglaublichen Mehrwert gebracht, indem er die "Essenz des James Bond Films" (Zitat Financial Times) xxx. Das Filmthema "Tod und Wiedergeburt" wird meisterhaft und bombastisch in Melodie, Stimme und Orchesterbegleitung umgesetzt.
Nicht nur im Film wird der Song verwendet, er wird auch auf unzähligen Radiostationen und Streamingdiensten millionenfach gehört. Damit der Song gespielt werden darf, wird jedes Mal eine Lizenzgebühr entrichtet. Denn auch das Wiederabspielen des Songs bringt einen hohen Mehrwert für die Medien, die den Song einsetzen. Dafür müssen sie etwas abgeben.
Der Wert eines Bildes
Wie setzt sich der Wert eines Bildes zusammen?
- Arbeit
- Mehrwert
Bildrechte
Urheberrecht
Personenrecht
Mehr Infos zu den verschiedenen Rechten finden Sie zum Beispiel im folgenden Beitrag des St.Galler Unternehmens "Kursiv", der "Schnittstelle zwischen Fotos, Publishing, Workflows und Datenbanken". https://kursiv.com/bildlizenzen-erklaert/.
Das Urheberrecht und das Nutzungsrecht
Das Urheberrecht steht automatisch dem Schöpfer eines Werkes, z. B. eines Bildes, zu. Es umfasst mehrere Rechte. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Urheberschaft (die Nennung des Urhebers) und das Vervielfältigungsrecht. Das Urheberrecht kann in der Schweiz veräussert und übertragen werden. Dies wird jedoch in verschiedenen Ländern unterschiedlich gehandhabt - so ist dies beispielsweise in Deutschland nicht möglich. Der Urheber kann anderen jedoch stets Nutzungs- und Verwertungsrechte zugestehen.
Über die verschiedenen Bildlizenzen können Sie beispielsweise unter dem Link von KOM, dem deutschen Fachmagazin für Kommunikation, https://www.kom.de/medien/die-wichtigsten-lizenzmodelle-zur-bildnutzung mehr erfahren.
Urhebernennung
Nennung des Urhebers: Grundsätzlich muss der Urheber eines Bildes genannt werden, und zwar genau so, wie es der Stockfoto-Anbieter, die Agentur oder der Fotograf selbst vorschreibt. Hier bestehen von Anbieter zu Anbieter Unterschiede. In den meisten Fällen muss die Nennung direkt am Bild erfolgen. Eine Liste im Impressum reicht hierbei nicht aus. Man kann es im Impressum wiederholen, aber der Urheber gehört zum Bild.
Bitte beachten Sie, dass die gleichen Regeln natürlich auch für Texte, Videomaterial und andere kreative Produkte gilt.




